Verpassen Sie nicht die Chance, etwas für sich selbst zu tun und somit, trotz Ihrer
Pflegeverantwortung, gesund zu bleiben.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Person, die parallel zu einem Pflegedienst pflegt, wegen Erholungsurlaubs, Krankheit, Theaterbesuch oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Der Grund ist also letztlich unbedeutend. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine „Vertretung“ notwendige Ersatzpflege.
Interessant sind dabei folgende Fakten:
- Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 2.418 €
für die Verhinderungspflege, zusätzlich zum gezahlten Pflegegeld. - Nicht verbrauchte Beträge verfallen am Jahresende!
- Blagovita ermöglicht den Patienten dank seiner vielseitigen Leistungsangebote eine einmalige, umfassende Versorgung aus einer Hand.
Unser Tipp: Wenn Sie die Pflegeeinsätze stundenweise in Anspruch nehmen, kann der Betrag voll ausgeschöpft werden und das monatliche Pflegegeld wird ungekürzt weitergezahlt.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne eine bestmögliche Lösung zu finden.