
VERHINDERUNGSPFLEGE / ERSATZPFLEGE
Die bezahlte Auszeit für Angehörige
Verpassen Sie nicht die Chance, etwas für sich selbst zu tun und somit, trotz Ihrer
Pflegeverantwortung, gesund zu bleiben.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Person, die parallel zu einem Pflegedienst pflegt, wegen Erholungsurlaubs, Krankheit, Theaterbesuch oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Der Grund ist also letztlich unbedeutend. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine „Vertretung“ notwendige Ersatzpflege.
Interessant sind dabei folgende Fakten:
- Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 2.418 €
für die Verhinderungspflege, zusätzlich zum gezahlten Pflegegeld. - Nicht verbrauchte Beträge verfallen am Jahresende!
- Blagovita ermöglicht den Patienten dank seiner vielseitigen Leistungsangebote eine einmalige, umfassende Versorgung aus einer Hand.
Unser Tipp: Wenn Sie die Pflegeeinsätze stundenweise in Anspruch nehmen, kann der Betrag voll ausgeschöpft werden und das monatliche Pflegegeld wird ungekürzt weitergezahlt.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne eine bestmögliche Lösung zu finden.
UNSERE STANDORTE

DRESDEN
Pflegedienst Blagovita
Bayreuther Str. 30
01187 Dresden
Tel.: 0351/847 14 91
Fax: 0351/847 14 92
E-Mail: info@blagovita.de
Betreute Gebiete nach PLZ in Dresden
01067
01069
01097
01099
01127
01139
01156
01157
01159
01169
01187
01189
01217
01219
01237
01239
01257
01259
01277
01279
01307
01309
01326
01458
01468
01705
01728